| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Stand: 28. September 2009 Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma LeadButler GmbH; Westermühlstr. 24; 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer der LeadButler GmbH, zur Nutzung von Dienstleistungen auf dem Internetangebot www.leadbroker.de
§ 1 Vertragsbeziehung Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden "Partner" genannt der Leadbörse Leadbroker.de unter dem Label der LeadButler GmbH, im nachfolgenden "Leadbroker" genannt. Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung von Leadbroker auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte „offline-Version“ zur Verfügung steht.
§ 2 Vertragsabschluss Mit Eintragung, Anmeldung oder Nutzung der Dienstleistung auf Leadbroker werden die AGB anerkannt und gelten somit als angenommen. Ab Freischaltung durch Leadbroker können selbständig Datensätze angeboten und/oder erworben werden. Ein Anspruch auf Freischaltung durch Leadbroker besteht nicht. Bei Eintragung sind die Daten vollständig und gewissenhaft auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Die Abbuchungsermächtigung muss Leadbroker im Original und vom Partner unterzeichnet per Post übermittelt werden, erst danach erfolgt die Freischaltung des Accounts. Vorsätzlich falsch gemachte Angaben mit dem Ziel der Leistungserschleichung stellen einen Straftatbestand dar und werden zur Anzeige gebracht, sofern Leadbroker hieraus ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Der Antragsteller gestattet Leadbroker, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zwecks Zuverlässigkeitsprüfung einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Bankverbindung, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber Leadbroker zu melden/korrigieren.
§ 3 Kündigung Die Laufzeit für die Partner-Accounts ist zeitlich unbegrenzt und kann durch einseitige Kündigung beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende wirksam. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für Leadbroker insbesondere dann, wenn der Partner Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 10 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieser AGB verstößt.
§ 4 Dienstleistung Leadbroker stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können. Dem Partner stehen dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Als "Broker" (Verkäufer) stellen Sie mit den von Leadbroker gestellten Voraussetzungen selbständig Leads in die Börse ein. Sie nutzen dabei die von Leadbroker erstellten Zulieferformulare, die auf den eigenen Web-Seiten eingebunden werden können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Leads per Email-Schnittstelle einzuliefern. Eine Verpflichtung zur Einlieferung besteht nicht. 2. Als "Finanzdienstleister" (Käufer) können Sie Leads aus der Börse kaufen. Die Beratung der Interessenten darf grundsätzlich nur von Versicherungsmaklern, Mehrfachagenten bzw. Finanzmaklern durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür übernimmt der Finanzdienstleister. Eine Mindestabnahme besteht nicht.
§ 5 Pflichten des Partners 1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen. 2. Der Finanzdienstleister muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der Finanzdienstleister versichert, dass er und seine Mitarbeiter für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungs-Gesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind. 3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung. 4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten. 5. Der Finanzdienstleister muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen). 6. Der Finanzdienstleister muss den gebuchten Interessenten innerhalb von 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als Leadbroker auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist. 7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen Wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. 8. Der Finanzdienstleister erfüllt alle Voraussetzungen der EU-Vermittlerrichtlinie. Insbesondere verfügt er über ausreichenden Versicherungsschutz und ist im IHK Register eingetragen. Entsprechende Nachweise hat der Finanzdienstleister auf Verlangen von Leadbroker vorzulegen. 9. Alle Auflagen im Zusammenhang mit der EU-Vermittlerrichtlinie bei der Kundenberatung sind zu berücksichtigen. Der Finanzdienstleister verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen: 1. Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden. 2. Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden. 3. Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden. 4. Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat. Partnern ist es keinesfalls gestattet, einen bei Leadbroker zum Kauf angebotenen oder verkauften Datensatz mehrfach bei Leadbroker oder an anderer Stelle zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen.
§ 6 Erreichbarkeit Die Erreichbarkeit der Börse wird von Leadbroker sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Leadbroker kann dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Leadbroker keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt Leadbroker keine Haftung für Schäden, die Partnern oder Dritten aus der Nutzung von Leadbroker entstehen. Insbesondere haftet Leadbroker nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht der nicht rechtzeitig bei Leadbroker eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden. Sofern Leadbroker nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion angebotenen Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte.
§ 7 Leadpreise Die Preise der Leads in der Börse unterliegen zunächst Vorgaben seitens Leadbroker und regeln sich weiter über Angebot und Nachfrage. Die Startpreise werden von Leadbroker festgelegt, die Preise sinken täglich in ebenfalls von Leadbroker festgelegten Schritten. Leadbroker behält sich vor, die Preisfallschritte jederzeit zu ändern.
§ 8 Abwicklung und Datensätze Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das jeweilige Internetportal von Leadbroker. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten. Nach Prüfung der angegebenen Daten wird der Account freigeschaltet. Nach Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird im Account ein Buchungslimit eingerichtet. Der Finanzdienstleister vereinbart mit Leadbroker die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die "Freie Buchung" vereinbart, d.h. jeder Finanzdienstleister kann die gewünschten DS persönlich erwerben - keine automatische Verteilung. Keine Abnahmeverpflichtung! Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Finanzdienstleister ist bis zum gesetzten Limit jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht bei Überschreitung des Buchungslimits die Möglichkeit, das Konto manuell mit Guthaben aufzuladen.
§ 9 Lead-Definition Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen. Vollständige Angabe von: • Name • Adresse • Geburtsdatum • Geschlecht • Beratungswunsch • Erreichbarkeit über mindestens einen Kommunikationsweg Doppelte Leads/Datensätze werden aussortiert. Leadbroker wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat.
§ 10 Reklamationsgründe Reklamationen müssen innerhalb von 3 Wochen nach Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von Leadbroker und dürfen vom Finanzdienstleister oder seinen Mitarbeitern (ab dem Reklamationszeitpunkt) nicht weiter kontaktiert werden. Leadbroker hat das Recht, alle Reklamationen zu recherchieren. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis entsprechend dem Reklamationssatz mittels Gutschrift erstattet. Ferner wird Leadbroker dem Broker die Verkaufsprovision entsprechend anteilig gutschreiben. Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen: 1. Telefonanschluss ist nicht existent: Der Telefonanschluss existiert nicht ("Kein Anschluss unter dieser Nummer") und ist auch nicht recherchierbar (z. B. über die Auskunft, Telefonbuch, Internetauskunft). Der Lead muss innerhalb von 48h reklamiert werden. 2. Interessent ist nicht erreichbar: Der Interessent ist trotz mehrmaliger Versuche (mindestens 7 an mehreren verschiedenen Tagen) telefonisch nicht erreichbar und hat auch nicht auf eine von Ihnen versandte Email reagiert. Eine weitere Telefonnummer ist auch nicht recherchierbar. Der Lead darf erst nach 10 Werktagen reklamiert werden. 3. Interessent ist unter dem Telefonanschluss unbekannt: Der Interessent ist unter dem Telefonanschluss nicht bekannt und eine korrekte Telefonnummer ist nicht recherchierbar z. B. über die Auskunft, Telefonbuch, Internetauskunft). Eine Email, wenn vorhanden, ist versendet worden. Der Lead darf erst nach 10 Werktagen reklamiert werden. 4. Interessent hat nicht angefragt: Der Interessent hat selbst keine Anfrage gestellt bzw. die Anforderung nicht veranlasst, z.B.: Der Vater stellt die Anfrage für seine 28-jährige Tochter, die damit nichts zu tun haben möchte. Ausnahme: Eine Anfrage, die von einem Dritten unter Zustimmung für den Kunden gestellt wurde, ist nicht reklamierbar: 5. Interessent hat sich in der Sparte geirrt: Der Interessent hat sich geirrt und wollte kein Angebot zu dieser, sondern zu einer anderen Sparte. Bei ähnlichen Sparten (PKV-Zusatz statt PKV-Voll) erfolgt eine Kaufpreisanpassung nach billigem Ermessen. 6. Interessent ist hauptberuflicher Vermittler: Der Interessent oder der Ehegatte des Interessenten (keine anderen Verwandten oder Bekannten) ist hauptberuflich als vermittelnder Finanzdienstleister und in der angefragten Sparte tätig. Ausnahme: Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und bekundet daher das Angebotsinteresse: 7. Interessent ist älter als 55: Der Interessent hat am Tag des Datensatzverkaufs sein fünfundfünfzigstes Lebensjahr vollendet bzw. überschritten. 8. Duplikat: Der Datensatz (dieselbe Person, dieselbe Sparte) wurde innerhalb der letzten 8 Wochen schon einmal geliefert. 9. Interessent ist pflichtversichert (GKV): Der Interessent ist pflichtversichert und hat nicht vor, sich in den nächsten 6 Monaten selbständig zu machen. (Hierzu zählt auch eine Pflichtigkeit, die sich durch KSK und Wahltarif ergibt). 10. Interessent ist gesundheitlich beeinträchtigt: Der Abschluss einer gewünschten Versicherung ist nicht möglich, weil eine schwere Vorerkrankung eine Antragsannahme bei keinem deutschen Versicherer möglich macht. Achtung: Zur Bearbeitung der Reklamation benötigen wir mindestens 2 abgelehnte Anträge von Versicherern. Bitte senden Sie diese an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können oder an die Fax-Nr. 089 / 2000 888 - 99. Bei den folgenden Krankheitsbildern (Auszug) benötigen wir keinen schriftlichen Nachweis zur Bearbeitung der Reklamation: z.B.: Diabetes mellitus Typ 1 (a,b), Herzinfarkt, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Hirnschlag, chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung. 11. Interessent ist jünger als 17: Der Interessent ist Schüler oder jünger als 17 Jahre. (Ausnahme: Ist der Interessent die Versicherte Person, z.B. im Rahmen der elterlichen PKV, erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung. Bei Auszubildenden erfolgt eine Kaufpreisanpassung.) 12. Der Datensatz liegt nicht im vereinbarten Gebiet: Der Lead muss innerhalb von 24h reklamiert werden. 13. Interessent hat eine negative Bonität: Dem Interessenten wurde in den letzten 36 Monaten vor Datensatzkauf ein hartes, negatives Bonitätsmerkmal zugeordnet. Bei Privatinsolvenz gilt eine Frist von 84 Monaten. (Nachweis durch Reklamierenden erforderlich in Form von Dokument, erstellt durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsbüro).
Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen: a) Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B.: Steuersparkonzepte für Geringverdiener) b) Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden. c) Der Interessent hat zwischen Einstelldatum und Kaufdatum des Leads anderweitig abgeschlossen. Wettbewerbssituationen sind ausschließlich das Risiko des Leadkäufers. Beispiel: Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits abgeschlossen hat (Risiko des Partners). d) Der Interessent hat noch weitere Angebote an anderer Stelle angefordert. e) Der Interessent hat zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des gewünschten Angebots verloren oder geändert. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden. f) Der Interessent ist Bankangestellter (außer bei Baufinanzierungsanfragen) oder Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein Angebot, kann jedoch aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das Angebot muss für den Anfragenden sein, nicht für Dritte selbst.
§ 11 Zahlungsmodalitäten Für den Account fällt eine monatliche Pauschale von € 6,00 zzgl. der aktuell geltenden MwSt an. Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkassogebühren. Jeweils netto zzgl. der aktuell geltenden MwSt. Accountgebühren und Registrierungsgebühren sind sofort fällig bei Neuanmeldung. Mit Anmeldung erteilt der Finanzdienstleister Leadbroker das Recht, diese Gebühren von seinem angegebenen Konto einzuziehen. Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschriftverfahren oder per Einzahlung über Guthaben, bzw. im Premium-Account auf Rechnung, sofern dies der Partner beantragt. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels Abbuchungsauftrag beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Über unsere Leistungsgarantie wird die Rückzahlung der kompletten Accountgebühr im Classic- und Premium Account garantiert, sofern innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung kein Datensatz erworben wird. Die Erstattung erfolgt auf Beantragung des Partners. Kündigt der Teilnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die Accountgebühr nicht erstattet, bzw. auch nicht anteilig erstattet. Die Rechnungen bzw. Gutschriften werden im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt „Finanzen". Der Rechnungsbetrag wird von Leadbroker per Abbuchungsauftrag automatisch eingezogen, Gutschriften werden auf das interne Guthabenkonto des Teilnehmers gebucht. Kündigt ein Partner seinen Account, so wird das verbleibende Guthaben (Internes Konto) mit einer Frist von 6 Wochen auf das bei Leadbroker hinterlegte Konto überwiesen. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich immer dienstags. Mit Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche von Leadbroker abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Leadbroker. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann Leadbroker vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.
§ 12 Regeln Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten und Leads nur in der genannten Form mit vollständigen Angaben zu liefern. Eine Lieferung von einem Lead an mehrere Lead-Börsen bzw. Datensatzhändler oder Finanzdienstleister ist nicht erlaubt. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Leadbroker behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren. Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgsgarantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Finanzdienstleister zu verantworten.
§ 13 Broker Jeder Broker kann Datensätze bei Leadbroker anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per Email beworben hat. Indem der Broker als Verkäufer zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Datensatz bei Leadbroker einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Datensatz ab. Leadbroker übernimmt dabei die Rolle eines Kommissionärs. Eine Verpflichtung zur Aufnahme eines Brokers besteht seitens Leadbroker nicht. Zur Einstellung von Datensätzen bei Leadbroker wird ein Broker-Account zur Verfügung gestellt. Hierin können HTML-Links zum Aufruf von Angebotsanforderungsformularen genutzt werden. Diese Formulare bzw. der Link dürfen in den Internetauftritt des Brokers integriert werden. Der Link selbst sowie der Inhalt des Angebotsanforderungsformulars darf nicht verändert oder manipuliert werden. Im Rahmen der von Leadbroker zur Verfügung gestellten CSS darf das Design der Formulare an den Webauftritt des Brokers angepasst werden. Während der Börseneinstellungsdauer fällt der Preis gleichmäßig im Zeitverlauf bis auf den Mindestpreis. Kann ein Datensatz auch bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft werden, wird er aus dem Angebot von Leadbroker herausgenommen. Nicht bei Leadbroker verkaufte Datensätze kann der Broker anderweitig verkaufen oder nutzen. Bei erfolgreichem Verkauf eines Datensatzes wird eine Verkaufsgebühr seitens des Verkäufers fällig. Die Verkaufsgebühr beträgt: * Im Advance Account 25% * Im Professional Account 15% Zusätzlich zur Verkaufsgebühr fällt eine Factoringgebühr in Höhe von 5% des Verkaufspreises an. Der Datensatzhandel im Starter Account erfolgt zu Festpreisen. Hierzu ist die jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültige Preisliste bindend. Im Professional Account kann der Broker die Reklamationsbearbeitung gegen Gebühr an Leadbroker abgeben. Die Abrechnung der Broker-Gutschrift erfolgt immer dienstags. Gutschriften werden von Leadbroker mit einer Vakanz von einer Woche auf das angegebene Konto überwiesen, Belastungen aus Reklamationen werden bei einem negativen Saldo dem Broker belastet. Hierzu erteilt der Broker Leadbroker eine Einzugsermächtigung. § 14 Einwilligungserklärung nach dem BDSG (1) Die vom Partner eingegebenen Daten werden zur Bestellung und Verwaltung gespeichert und ausgewertet (§28 Abs. 1 BDSG). Mit der Eingabe und Absendung der Formulare gibt der Partner seine Einwilligung für die Bearbeitung und Weitergabe nach (§ 3 TDDSG). (2) Leadbroker wird dem Partner auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. § 15 Gerichtsstand und Rechtsstatut Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand München vereinbart, sofern es sich beim Partner um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 16 Salvatorische Klausel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Partner und Leadbroker. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Leadbroker kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die ABG ändern. Der Partner erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. |
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